Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Welche Vorteile hab ich als Parteimitglied der Bayernpartei?

Eine Parteimitgliedschaft ist kein Abonnement – Sie bekommen natürlich keine festgelegte Gegenleistung. Sie unterstützen aber auf jeden Fall die Bayernpartei und können Ihre eigenen Vorstellungen bei uns einbringen. Und wenn Sie sich entsprechend organisieren, dann ist ohne weiteres auch ein Kommunalmandat möglich.

Was muss ich machen, um Mitglied zu werden?

Den Mitgliedsantrag ausfüllen und einschicken (Adresse, Faxnummer, E-Mail Adresse steht drauf). Auf dem Antrag verpflichten Sie sich, unsere Satzung und unser Programm zu respektieren.

Es gibt da den ein oder anderen Punkt in eurem Programm, den ich ganz anders sehe.

Wenn jeder nur Mitglied in der Partei würde, deren Programm er ausnahmslos und zu 100 % perfekt findet, gäbe es mehrere Millionen Parteien in Bayern. Solange Sie sich mit den unverrückbaren Grundsätzen der Bayerpartei, die in unserem Programm sehr prominent niedergelegt sind, identifizieren können, steht das einer Aufnahme nicht im Weg. Unser Programm ändert sich genauso, wie sich das politische Tagesgeschehen immer wieder ändert – die demokratische Entscheidung darüber obliegt unseren Mitgliedern auf den Parteitagen.

Wer kann alles Mitglied werden?

Ausnahmslos jeder kann Mitglied werden. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie sich mit der Bayernpartei und deren Grundsätzen identifizieren können. Das Mindestalter von 16 Jahren sollte ebenfalls erreicht sein. Sie vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und keiner anderen Partei angehören.

Wann endet meine Mitgliedschaft?

Ihre Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austritt, Verlust des Wahlrechts oder Ausschluss. Sie können jederzeit nach schriftlicher Erklärung aus der Partei austreten. Die Bayernpartei kann Ihnen die Mitgliedschaft ebenfalls kündigen. Bitte lesen Sie hierzu die Satzung §8 Beendigung.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Höhe und Verteilung wird nach § 78 in der Finanzordnung festgelegt.
Der übliche Jahresbeitrag beträgt 60,00 €.
Mindestbeitrag bei geringem Einkommen 36,00 €.
Schüler, Studenten, Rentner und Personen ohne Einkommen mindestens 18,00 €.